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   VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05   

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https://dejure.org/2007,23422
VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05 (https://dejure.org/2007,23422)
VG Stade, Entscheidung vom 07.03.2007 - 3 A 1932/05 (https://dejure.org/2007,23422)
VG Stade, Entscheidung vom 07. März 2007 - 3 A 1932/05 (https://dejure.org/2007,23422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beweislast bei Borrelioseinfektion durch Zeckenbiss als Dienstunfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 BeamtVG; § 31 Abs. 3 BeamtVG
    Anerkennung einer durch sechs Zeckenbisse verursachten Borreliose als Dienstunfall; Möglichkeit des Beweises von Zeit und Ort des unfallauslösenden Ereignisses mittels des Anscheinsbeweises im Dienstunfallrecht; Vollbeweispflicht des Beamten im Hinblick auf das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer durch sechs Zeckenbisse verursachten Borreliose als Dienstunfall; Möglichkeit des Beweises von Zeit und Ort des unfallauslösenden Ereignisses mittels des Anscheinsbeweises im Dienstunfallrecht; Vollbeweispflicht des Beamten im Hinblick auf das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05

    Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall; Erleiden eines Zeckenbisses bei

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Nur bei einem seuchenhaften Auftreten von Zeckenbissen und Borrelienbefall kämen die Regeln des Anscheinsbeweises zur Anwendung (OVG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2005 - 5 LB 51/05 - Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen diesen Beschluss: BVerwG, Beschl. v. 19.01.2006 - 2 B 46.05 -).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass für den Zeckenbiss als Dienstunfall die allgemeinen Beweisregeln gelten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2005, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 19.01.2006, a.a.O.).

    Ergänzend dazu wird in dem soeben in Bezug genommenen Urteil des Nds. OVG vom 07.07.2005 - 5 LB 51/05- ausgeführt:.

    Soweit die Klägerin die Beweiserleichterung nach § 31 Abs. 3 BeamtVG beansprucht, ist darauf hinzuweisen, dass in dem zitierten und vom Nds. OVG entschiedenen wie abgelehnten Fall (vom 07.07.2005, aaO) "die Art der dienstlichen Verrichtung" (dort: Waldarbeiten einer Schulklasse unter Aufsicht und auf Anleitung eines Forstbeamten) der Gefahr ,"an einer bestimmten Krankheit" zu erkranken, näher kam, als der Aufenthalt der Klägerin unter der Pergola.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht insoweit nicht (BVerwG, Urt. vom 22.10.1981, 2 C 17/81, zitiert nach juris ).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 11.03.1997, aaO) kommt das bei typischen Geschehensabläufen in Betracht, und zwar in den Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und infolgedessen wegen des typischen Charakters des Geschehens die konkreten Umstände und Ursachenketten für die tatsächliche Beurteilung ohne Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Das setzt voraus, dass für das Vorliegen des Dienstunfalls und damit insbesondere auch für den Zeckenbiss im Zusammenhang mit der Dienstausübung der volle Beweis zu erbringen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.03.1997, 2 B 127/96, ebenso Beschluss vom 07.02.1989, 2 B 179/88, zitiert nach juris ).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 11.03.1997, aaO) kommt das bei typischen Geschehensabläufen in Betracht, und zwar in den Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und infolgedessen wegen des typischen Charakters des Geschehens die konkreten Umstände und Ursachenketten für die tatsächliche Beurteilung ohne Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05

    Anspruch auf Anerkennung eines während eines Schullandaufenthalts erlittenen

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Nur bei einem seuchenhaften Auftreten von Zeckenbissen und Borrelienbefall kämen die Regeln des Anscheinsbeweises zur Anwendung (OVG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2005 - 5 LB 51/05 - Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen diesen Beschluss: BVerwG, Beschl. v. 19.01.2006 - 2 B 46.05 -).

    Den sich bei Infektionskrankheiten ergebenden Schwierigkeiten, Ort, Zeit und Dienstbezogenheit der Ansteckung anzugeben und zu beweisen, ist dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Infektionskrankheiten, die in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung in der Fassung vom 31. Oktober 1997 (BGBl I S. 2623) aufgeführt sind, gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfälle gelten, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (BVerwG, Beschl. v. 19.01.2006 - 2 B 46.05 -, m.w.N.).".

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Eine Umkehr der Beweislast ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn die Verantwortung für das Unvermögen, den Beweis zu führen, nicht den Beweispflichtigen, sondern die Gegenseite trifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1994 - 6 C 2.92 -, BVerwGE 95, 64, 69; Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, 378; BGH, Urt. v. 06 .04.1995 - III ZR 183/91 -, BGHZ 129, 226, 234).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Eine Umkehr der Beweislast ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn die Verantwortung für das Unvermögen, den Beweis zu führen, nicht den Beweispflichtigen, sondern die Gegenseite trifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1994 - 6 C 2.92 -, BVerwGE 95, 64, 69; Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, 378; BGH, Urt. v. 06 .04.1995 - III ZR 183/91 -, BGHZ 129, 226, 234).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Eine Umkehr der Beweislast ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn die Verantwortung für das Unvermögen, den Beweis zu führen, nicht den Beweispflichtigen, sondern die Gegenseite trifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1994 - 6 C 2.92 -, BVerwGE 95, 64, 69; Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, 378; BGH, Urt. v. 06 .04.1995 - III ZR 183/91 -, BGHZ 129, 226, 234).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Die insoweit bestehenden Beweisschwierigkeiten haben die Rechtsprechung zu Recht nicht dazu veranlasst, im Rahmen des § 31 Abs. 1 BeamtVG von dem Erfordernis abzusehen, dass zumindest der Tag des Ereignisses (der Infektion) konkret bestimmbar sein muss (z.B. BVerwG, Urt. v. 11.2.1965, aaO; Urt. v. 28.1.1993 - 2 C 22.90 -, Schütz, BeamtR, ES/C II 31 Nr. 49).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Es muss sich also um eine Tätigkeit handeln, für die die Gefahr des Eintritts gerade derjenigen Infektionskrankheit, an der der Beamte erkrankte, typisch ist (BVerwG, Urt. v. 9.11.1960 - VI C 144.58 -, Buchholz 232, § 135 Nr. 4 BBG; Urt. v. 28.1.1993 - II C 22.90 -, Schütz BS/C II 3.1 Nr. 49).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 2 B 179.88

    Pflicht zur Einholung einer weiteren gutachtlichen Stellungnahme - Erkrankung an

    Auszug aus VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05
    Das setzt voraus, dass für das Vorliegen des Dienstunfalls und damit insbesondere auch für den Zeckenbiss im Zusammenhang mit der Dienstausübung der volle Beweis zu erbringen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.03.1997, 2 B 127/96, ebenso Beschluss vom 07.02.1989, 2 B 179/88, zitiert nach juris ).
  • BVerwG, 04.09.1969 - II C 106.67

    Begriff des Dienstunfalls im Sinne des Beamtenrechts - Begriff des Kriegsunfalls

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 183/91

    Verfahren bei ausländischem Schiedsverfahren - Gleichbehandlung der Parteien bei

  • BVerwG, 12.10.1972 - VI B 22.72

    Beweislast für den Nachweis des Vorliegens eines Dienstunfalls bei einer

  • VG Saarlouis, 30.10.2007 - 3 K 158/07

    Einzelfall eines Dienstunfalls in Gestalt eines ansonsten - FSME, Borreliose usw.

    Zu den Merkmalen der örtlichen und zeitlichen Bestimmbarkeit eines Zeckenstichs und der Beweiserleichterung bei typischen Geschehensabläufen und zeitlicher Eingrenzbarkeit (Abweichung von OVG Lüneburg, 07.07.2005, ZBR 2006, 215 und VG Stade, 07.03.2007 -3 A 1932/05 - ).

    OVG Lüneburg, aaO; VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05 - (juris).

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